SEPA Lastschrift euroweit eingeführt
Seit Montag den 1. November 2011 müssen Banken und Sparkassen der SEPA-Teilnehmerländer die SEPA-Lastschrift anbieten. Auch in Deutschland ist das Verfahren ab sofort verfügbar. Damit folgt dieses Zahlungsverkehrsinstrument der bereits 2008 eingeführten SEPA-Überweisungen, die den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr über das Girokonto wesentlich vereinfacht.
Mit Hilfe der SEPA-Lastschrift können nun auch grenzüberschreitende Zahlungen standardisiert eingezogen werden. Hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Kunden an. Der Einziehende muss lediglich IBAN (International Bank Account Number = Internationale Kontonummer) sowie BIC (Bank Identifier Code = Internationale Bankleitzahl) des Zahlungspflichtigen und seine eigene wissen und nutzen. Außerdem haben Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen (einzelne Ausnahmen sind zu berücksichtigen).
Das SEPA-Lastschriftverfahren läuft parallel zum bisherigen bundeseinheitlichen Lastschriftverfahren, sodass beide Varianten noch eine Zeit lang verfügbar sind. Die SEPA-Lastschrift ist ebenso wie die bisherige Lastschrift für jedes deutsche Girokonto (bis auf Ausnahmen wie Guthabenkonten u.s.w.) zugänglich. Informationen zum Verfahren und weiteren Regelungen erhalten Sie bei ihrer kontoführenden Bank.
Was ist SEPA?
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. Es umfasst den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum sowie sämtliche damit in Verbindung stehende Richtlinien, Verordnungen u.s.w. Ziel ist, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen und zu standardisieren. Besonders die Gebührenregelung soll eine Einheitlichkeit im gesamten Euro-Gebiet finden. Mit der SEPA-Überweisung und –Lastschrift sind die ersten wesentlichen Schritte getan.
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05.11.2010
SEPA Lastschrift euroweit eingeführt
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